Also kaufen würde ich die schon, nur über die Gestaltung sollte noch mal nachgedacht werden!
Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen:Erster Abschnitt: Wappen und andere Zeichen des Inlandes
A. Wappen und andere Zeichen der Eidgenossenschaft, der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden
II. Tatsächlicher Gebrauch
1. Wappen und andere Zeichen der Eidgenossenschaft und der Kantone
Art. 2
1 Es ist
untersagt, die nachgenannten Zeichen zu geschäftlichen Zwecken, namentlich als Bestandteile von Fabrik- oder Handelsmarken,
auf Erzeugnissen oder auf der Verpackung von Erzeugnissen anzubringen,
die zum Vertrieb als Ware bestimmt sind:
1. die Wappen der Eidgenossenschaft oder
der Kantone, solche Wappen darstellende Fahnen, das eidgenössische Kreuz, charakteristische Bestandteile
von Kantonswappen oder andere Zeichen, die mit den genannten verwechselt werden können;
2. die Worte «Schweizerwappen», «Schweizerkreuz» oder andere Angaben, die auf das eidgenössische Wappen oder Kreuz, auf das Wappen eines Kantons
oder auf charakteristische Bestandteile von Kantonswappen hinweisen.
Artikel 3 macht dann zwar noch ein paar Ausnahmen, aber zu Risiken und Nebenwirkungen liest man
das Gesetz besser selbst oder fragt seinen 'Kantonshäuptling' oder Juristen!
PS: Im grossen Kanton gabs die Diskussion auch, wie die es damals gelöst haben, entzieht sich meiner Kenntnis!